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Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

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Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) ist ähnlich wie die Gema eine Verwertungsgesellschaft. Der Verein wurde von den Urhebern (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte gegründet.

Bildende Künstler, Fotografen, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner und Bildagenturen, sowie Filmproduzenten, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner und Choreografen sind durch die 1968 gegründete Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst vertreten. Auch lassen einige Architekten die Urheberrechte an Darstellungen ihrer Werke durch die VG Bild-Kunst verwerten.

Die Tantiemenquellen sind im Wesentlichen dieselben wie bei der VG Wort, hinzu kommen Museen, Kunstvereine und Artotheken. Eine weitere Besonderheit ist das Folgerecht, das Recht des bildenden Künstlers auf prozentuale Beteiligung am Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes im Kunsthandel. Da er das Original seines Kunstwerks nur einmal verkaufen kann, wäre er ohne dieses Folgerecht von Wertsteigerungen am Kunstmarkt ausgeschlossen. 1992 nahm die VG Bild-Kunst aus Folgerechten Gebühren in Höhe von 4,2 Millionen Mark ein.

Ausland

Frankreich

Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques in der französischen Wikipedia

Weblinks

Persönliche Werkzeuge