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Gefährdung
Aus Kefk.
Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person, räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z.B. zu einer Verletzung, Erkrankung oder zum Tod.
Inhaltsverzeichnis |
Auszug aus der Liste der Gefährdungen der Berufsgenossenschaften:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe (siehe auch R- und S-Sätze)
- Biologische Belastungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen (siehe auch R- und S-Sätze)
- Thermische Gefährdungen
- Physikalische Belastungen
- Arbeitsumgebungsbedingungen
- Arbeitsbedingungen
- Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Sonstige Gefährdungen/Belastungen
- Psychische Belastungen
- Organisatorische Mängel
- Arbeitsablauf
- Arbeitszeit
- Qualifikation
- Unterweisung
- Verantwortung
- Geringe Zahl an Ersthelfer
- Geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Defizite hinsichtlich Jugendlicher, werdender oder stillender Mütter, Behinderter, Leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer
- Fehlende Betriebsanweisung(en)
Der verletzungsbewirkende Faktor, der hinter einer Gefährdung steht, ist der physikalische Vorgang, der von dem die konkrete Gefahr ausgeht. Das ist z.B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.
Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen, wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.
Siehe auch
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Definitionen
DIN EN ISO 12100-1
- Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung.
DIN EN 61508-4 (August 2002) bzw. VDE 0803 Teil 4
Funktionale Sicherheit elektrischer/elektronischer/programmierbar elektronischer sicherheitsbezogener Systeme
- 3.1.2 Gefährdung (en: hazard)
- potentielle Schadensquelle
DIN 2001
Medizinprodukte
- 2.3 Gefährdung
potentielle Schadensquelle
Weblinks
Berufsgenossenschaften [1]
Mechanische Gefährdung z.B.[2]
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