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Erschießung

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Erschießung eines Kollaborateurs durch die französische Polizei (1944)
Bild:Edouard Manet 022.jpg
Manet: Erschießung Kaiser Maximilians von Mexiko

Eine Erschießung ist die Hinrichtung eines Gefangenen bzw. Vollstreckung eines Todesurteils durch den Gebrauch von Schusswaffen. Im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren (von frz. fusil = Gewehr), in älterem Jargon hieß es an die Wand stellen.

Meist wird der Todeskandidat an eine Mauer gestellt bzw. an einen Pfahl gebunden. Oft verbindet man ihm auch die Augen, aber mancher lehnt dies auch ab.

Offizielle Erschießungen werden von mehreren Schützen durchgeführt (Peloton), die oft auch unfreiwillig diesem Befehl Folge leisten müssen, um nicht zum Befehlsverweigerer zu werden. Als Gewissenshilfe werden häufig Platzpatronen und scharfe Munition gemischt. So weiß keiner der Schützen, ob wirklich er selbst den tödlichen Schuss abgeben wird. Man hat bis zuletzt die Hoffnung, beim Abdrücken einen geringeren Rückstoß zu verspüren und somit unschuldig zu bleiben. Da die Hinrichtung von mehreren Schützen ausgeführt wird, hat keiner von ihnen die Möglichkeit, alleine den Tod des Verurteilten abzuwenden.

Erschießungen in dieser Form gelten nach dem soldatischen Ehrenkodex als „ehrenvoll“, weshalb man sie Kriegsverbrechern, oft auch Spionen, gewöhnlich verweigert. Als Hinrichtungsart für zivil verhängte Todesurteile sind sie selten; sie wurden in der Regel in Kriegszeiten bzw. nach Militärstrafrecht durchgeführt.

Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die Praxis in Bayern zwischen dem 12. Juli 1919 und dem 1. April 1924 dar. In dieser Periode wurden sämtliche durch die Volksgerichte verhängten Todesurteile – auch solche wegen krimineller Verbrechen – durch Pelotons des Militärs oder der Landespolizei vollstreckt.

Im US-Bundesstaat Utah wird das Erschießen neben der Giftspritze als eine Methode zur Ausführung der Todesstrafe „angeboten“, zwischen denen der Verurteilte wählen darf. Gary Gilmore, der erste Verurteilte, der nach dem kurzzeitigen Aussetzen der Todesstrafe in den USA 1977 hingerichtet wurde, wurde erschossen. Im Jahr 1996 wählte John Albert Taylor diese Methode.

Eine weitere Art des Erschießens ist der Genickschuss, wobei eine Feuerwaffe direkt an das Genick des zu Tötenden gehalten wird. Eine Variante ist der sogenannte unerwartete Nahschuss, bei dem der Verurteilte nach der Mitteilung „Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“ in einen Raum geführt wird, aber bis zuletzt nicht bemerkt, dass der Schütze hinter ihm steht. Diese Vollstreckungsart wurde von 1968 bis zur gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 in der DDR angewandt. Die zentrale Hinrichtungsstätte befand sich in der Alfred-Kästner-Straße 48 in Leipzig-Süd. Bis 1968 wurde mit einer Guillotine hingerichtet. Nach Beschwerden seitens der Henker wurde ab 1968 obige unerwartete Hinrichtung praktiziert. Am 26. Juni 1981 wurde gegen den hochrangigen Mitarbeiter der Staatssicherheit Dr. Werner Teske das letzte Todesurteil in der DDR vollstreckt.

Je nach der Körperregion, in welche die Kugel eindringt, stirbt der Erschossene an Herzbeuteltamponade, an einer vaso-vagalen Schocksituation, an Verbluten oder an einer totalen Depolarisation der Hirnnerven.


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Berühmte Erschossene

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