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Lehrling

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Ein Lehrling (in Deutschland übliche Gesetzessprache: Auszubildende/Auszubildender, umgangssprachlich: Azubi; veraltend: Stift) erlernt einen Ausbildungsberuf. Der Begriff Azubi ist in Österreich für auszubildende Sanitäter gebräuchlich. Berufslernende oder auch lernende Person ist die neue Bezeichnung nach schweizerischen Berufsbildungsgesetz für Lehrlinge. Man spricht dort auch von Stift oder Lehrtochter.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die in Deutschland und in den Nachbarländern verbreitetste Form ist die Duale Berufsausbildung, welche die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie aus der Berufsschule verbindet. Die Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Lehrlings, zwei bis dreieinhalb Jahre.

Während ihrer Ausbildung erhalten Lehrlinge kein Gehalt oder Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Ausgenommen sind hier Anwärter der Beamtenlaufbahnen, die schon während ihrer Ausbildung, dem so genannten Vorbereitungsdienst Dienstbezüge erhalten. Lehrlinge müssen in Deutschland und Österreich keine Steuerabgaben entrichten, sind jedoch sozialversicherungspflichtig.

Die Bezeichnung Stift ist vor allem noch im süddeutschen Raum verbreitet, im übrigen Deutschland ist sie mittlerweile unüblich geworden, und gilt eher als abwertende Bezeichnung für den Lehrling, ebenso wie die bis in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts bekannte Bezeichnung Lehrpieps. In der Literatur leben die Begriffe weiter.

Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung darf der Lehrling im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle, im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter führen. Im Dienstleistungs- und Handelsbereich war früher Gehilfe gebräuchlich, das zunehmend durch Fachangestellter abgelöst wird.

Im Gartenbau führt man nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung Gärtnergehilfe.

In der Krankenpflege ist vor Ablegen des schriftlich-mündlich-praktischen Examens die Bezeichnung „Pflegeschüler“ üblich. Nach Bestehen der Prüfung führt man die Bezeichnung "Examinierte Pflegekraft", bzw. offiziell Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

Österreich

In Österreich ist der Ausdruck „Auszubildender“ auch in der Gesetzessprache ungebräuchlich. Die Lehrausbildung beginnt üblicherweise nach dem Pflichtschulabschluss, also nach dem 9.Schuljahr und dauert zwischen drei und vier Jahre. Als Abschluss macht ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung. Während der Lehrzeit ist er wie andere auch sozialversichert und bekommt eine Lehrlingsentschädigung. Nach der Prüfung ist er Geselle oder Facharbeiter. Diese Prüfung ist Voraussetzung, um ohne Matura oder Handelsschule Meister zu werden und den Zugang zu einigen selbständigen Berufszweigen zu bekommen.

Diese Berufsliste wurde in letzter Zeit seitens der Politik zu gunsten der "freien Berufe" verkürzt. Die Betriebe greifen zwar gerne auf ausgebildete Facharbeiter zurück, doch nicht alle Firmen bilden gerne aus. Deshalb werden von öffentlichen Stellen immer wieder Vergünstigungen geboten, um die Ausbildungsquote zu heben.

Die Ausbildung wird dual ausgeführt. Neben der praktischen Ausbildung in einem Betrieb muss der Lehrling die Berufschule besuchen. Diese kann je nach Bundesland und Branche einige Wochen pro Lehrjahr oder einzelne Tage jede Woche erfolgen.

Schweiz

In der Schweiz sind die geschlechtsspezifischen Begriffe Lehrling und Lehrtochter bei der Revision des Berufsbildungsgesetz durch Lernende ersetzt worden. Weil dieser generelle Begriff zu Irrtümern Anlass geben kann, spricht man oft von Berufslernenden. Diese erlernen einen der über 200 Berufe im dualen (trialen) System (vereinzelt auch in Lehrwerkstätten oder in Vollzeitschulen -Wirtschaftsmittelschulen/weniger an Fachmittelschulen). Die Ausbildungsdauer beträgt für Attestausbildungen (niederschwelliges Angebot) zwei Jahre. Der Fähigkeitsausweis wird nach drei rsp. vier Jahren erreicht. Die parallele Erreichung der Berufsmaturität öffnet den Weg an die Fachhochschulen mit Passerelle auch zu den Universitäten.

Siehe auch

Berufsbildung, Duale Ausbildung, Ausbilder, Berufsbildungsgesetz, Lehrlingsbewegung,

Weblinks

Wikipedia
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