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Auflage

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Auflage hat mehrere Bedeutungen:

  • im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt - siehe Auflage (Verwaltungsrecht).
  • in der Judikative ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses Auflage (Justiz) und Auflage (Jugendstrafrecht)
  • eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung - siehe Auflage (Zivilrecht).
  • die Auflage einer Publikation, im Buchwesen bzw. Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien.
  • in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
  • in der Mechanik eine Fläche, die durch eine Masse belastet wird (Auflagefläche).
wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Auflage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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