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Anhörungsbeauftragter
Aus Kefk.
Der Anhörungsbeauftragte ist eine 1983 geschaffene und seither in ihrer Bedeutung beständig erweiterte Funktion im Rahmen des Wettbewerbsrechts der EU. Derzeit sorgen zwei Anhörungsbeauftragte dafür, dass Wettbewerbsverfahren nach Artikel 81 und 82 des EG-Vertrages und nach der Fusionskontrollverordnung VO 139/2004 fair ablaufen. Insbesondere ist es ihre Aufgabe, auf die Beachtung des Anhörungsrechts der betroffenen Unternehmen hinzuwirken und den für Wettbewerbsfragen zuständigen Kommissar der Europäischen Kommission auf etwaige Missstände hinzuweisen.
Weblinks
Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission (engl.)
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