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Abschleppseil
Aus Kefk.
Ein Abschleppseil ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Das Abschleppseil darf nach der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung nicht länger als fünf Meter sein (in Deutschland nach § 43 Abs.3 StVZO). Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.
Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn bei dem geschleppten Fahrzeug die Bremsen funktionieren und das abzuschleppende Kfz weniger als 4.000 kg zGG hat.
Um bei dem Wegfahren einen zu starken Ruck zu vermeiden, gibt es auch elastische Abschleppseile, entweder mit einem Gummi oder mit einer Schraubenfeder). Es existieren auch Abschleppseile, als Flachgurte in einem Rollengehäuse beiderseits federnd aufgewickelt. Die Federung dient dazu, dass das Seil immer gespannt ist.
Die bessere Alternative zu Abschleppseilen sind jedoch Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant. Beim Abschleppen mit dem Abschleppseil ist wie beim Abschleppen mit der Stange es nach StVO notwendig, dass beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Lesen Sie ggf. Grundregeln des Abschleppens unter dem Stichwort ABSCHLEPPSTANGE und Abschleppen nach.
Siehe auch: Abschleppen, Schleppstange
