Recycling

Pfandprivileg für Getränkekartons muss überprüft werden

Getränkekartons bestehen immer mehr aus Kunststoff und Aluminium und immer weniger aus Zellstoff - Reale Recyclingquoten kaum mehr als halb so hoch wie von der Industrie behauptet

Heute verkaufte Getränkekartons erfüllen nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nicht mehr die Kriterien, die ihr vor annähernd zehn Jahren das Prädikat "ökologisch vorteilhaft" eingebracht haben.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert deshalb von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) eine Aktualisierung der veralteten Ökoanalysen, die der Einstufung von Getränkekartons als ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen zu Grunde liegen.

"Untersuchungen der DUH zeigen, dass heute Kunststoffverpackungen mit Papierüberzug als Getränkekartons vertrieben werden. Sie werden größtenteils nicht mehr oder nicht mehr hochwertig recycelt. Damit steht praktisch fest, dass die Befreiung dieser Einweggetränkekartons von der Pfandpflicht nicht mehr gerechtfertigt ist", sagte Resch.

Auch geklaute Joghurts werden gegessen: OLG Düsseldorf entscheidet zugunsten des Dualen Systems

Hersteller von Milchprodukten mit Berufung gescheitert

Pauschale Kürzungen von Lizenzentgelten für Verpackungen, die wegen Diebstahls, Schwund, Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Beschädigung im Handel verbleiben sowie wegen nicht vollständiger Restentleerung vom Endverbraucher nicht dem dualen System zugeführt werden, sind nicht zulässig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 30. Dezember 2009 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt und die dagegen eingelegte Berufung eines Herstellers von Milchprodukten zurückgewiesen.

Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob der Hersteller gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Der Hersteller hatte im Rahmen des mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) geschlossenen Zeichennutzungsvertrags die Zahlung der Lizenzentgelte für 2007 um 10,7 Prozent gekürzt, die von DSD eingeklagt wurden. Weiterlesen »

NABU deckt skandalösen Umgang mit Abfall auf

Einige Unternehmen stecken sich Recyclinggebühren in die eigene Tasche

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat drastische Missstände bei dem Umgang von Unternehmen mit von ihnen auf den Markt gebrachtem Müll aufgedeckt. So streichen einige Unternehmen die Lizenzgebühren, mit denen sie sich an der Entsorgung des Mülls beteiligen müssten, zwar beim Verbraucher ein, stecken sich das Geld anschließend jedoch in die eigene Tasche.

"Dieses Verhalten ist skandalös und hat fatale Folgen für die Umwelt", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Wenn ein Unternehmen seine Verpackungen nicht lizenziert, diese aber dennoch recycelt werden, verschönt das die deutschen Recyclingquoten."

Zudem schade dieses Verhalten dem fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander.


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Novelle der Verpackungsverordnung von 2008 verfehlt ihr Ziel

Statt mehr Transparenz neue Zweifel an Vollständigkeit und Qualität der Entsorgung - Wirksame Kontrolle findet nicht statt

Mehr Transparenz über den Verbleib und die Wiederverwertung so genannter Verkaufsverpackungen sollte sie bringen und Trittbrettfahrer bei der Entsorgung abschrecken. Doch gut eineinhalb Jahre nach ihrem Start produziert die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung gleich bei ihrer ersten Bewährungsprobe statt Transparenz neue Ungereimtheiten.

Die novellierte Verpackungsverordnung ermöglicht unkontrollierte Stoffströme und öffnet Schlupflöcher für kreative Falschdeklarierungen. Eine Kontrolle findet, in aller Regel, nicht statt. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hingewiesen und gleichzeitig beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach dem Umweltinformationsgesetz Daten über die gemeldeten Verkaufsverpackungen angefordert.

Im April 2008 hat die Novelle der Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, verpflichtet, jeweils zum 1. Mai bei ihren zuständigen Industrie- und Handelskammern so genannte Vollständigkeitserklärungen zu hinterlegen. Die Erklärungen enthalten Angaben zu den von den Unternehmen für ihre Waren im Vorjahr eingesetzten Verpackungen und ihrer Entsorgung. Die Angaben sollen von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geprüft werden. Soweit die Theorie.


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Deutsche Umwelthilfe kritisiert rechtswidrige Praktiken bei der Verpackungsentsorgung

Zwei Millionen Tonnen Verpackungen verschwunden - Industrie erspart sich 700 Millionen Euro Recyclingkosten

Mit Tricks zu Lasten der Entsorgungsqualität und der Transparenz der Stoffströme umgehen Hersteller offenbar in großem Stil klare Regelungen der Verpackungsverordnung. Insgesamt sparen die Unternehmen durch den "kreativen" Umgang mit den Regelungen der Verpackungsverordnung Entsorgungskosten in Höhe von jährlich mindestens 700 Millionen Euro. Das erklärte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in Berlin unter Verweis auf ihr vorliegende Unterlagen. Die Praxis ist nach Überzeugung der DUH rechtswidrig.

Ausgangspunkt für die massive Kritik der DUH an der ihrer Ansicht nach nicht ordnungsgemäßen Verpackungsentsorgung ist eine klaffende Lücke zwischen anfallenden und zur Entsorgung angemeldeten Verpackungen. Nach Berechnungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) fallen in deutschen Haushalten jährlich knapp sechs Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Davon haben die Unternehmen jedoch im Jahr 2009 nur rund vier Millionen Tonnen zur Entsorgung angemeldet.

"Wenn ein Drittel des Verpackungsmülls auf dem Papier gar nicht existiert, liegt der Verdacht des Betrugs nahe. Fast zwei Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen verschwinden in Kanälen, in die sie nicht gehören und vermutlich in der Verbrennung. Sie werden damit nicht nach den gesetzlichen Vorgaben stofflich recycelt", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.


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Industrie unterläuft zentrale Bestimmungen der neuen Verpackungsverordnung

Jedes dritte Unternehmen verweigert vorgeschriebene Angaben zu Menge, Art und Entsorgung der lizenzierten Verpackungen

Die im vergangenen Jahr nach langer Diskussion novellierte Verpackungsverordnung bringt nach Recherchen des Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nicht die erhoffte Transparenz und Gerechtigkeit für den Entsorgungsmarkt. Im Gegenteil: Die seit Verabschiedung der 5. Novelle vorgeschriebene Hinterlegung einer so genannten "Vollständigkeitserklärung" für die in Verkehr gebrachten Verpackungen wird bisher von rund einem Drittel der verpflichteten Unternehmen ignoriert.

Die Vollständigkeitserklärungen müssen nach der neuen Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, jährlich zum 1. Mai bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegen. Die Erklärungen beinhalten von externen Dritten wie Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geprüfte Angaben zu den jeweils von den Unternehmen für ihre Waren im Vorjahr eingesetzten Verpackungen.

Außerdem müssen die Unternehmen Angaben über die Entsorgung der Verpackungen machen und über ihre Beteiligung an der so genannten haushaltsnahen Wertstoffsammlung informieren. Verstöße gegen die Regelungen, die in § 10 der novellierten Verpackungsverordnung festgelegt sind, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.


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NABU fordert sofortigen Planungsstopp für neue Müllverbrennungsanlagen

Miller: ›Jede neue Anlage wird zum Millionengrab‹

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordert den sofortigen Planungsstopp für neue Müllverbrennungsanlagen. Sie werden schlicht nicht benötigt, wie der NABU anhand von neuen, aktuellen Zahlen belegen kann:

"Jede weitere geplante Neuanlage wird zum Millionengrab", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Denn die Anlagen rechnen sich erst, wenn die Betreiber langfristige Verträge für die Belieferung mit Abfällen abschließen können. Schon jetzt gibt es aber zu wenig Abfallbrennstoff für zu viele Anlagen in Deutschland."

Dies gelte sowohl für die meist kommunalen Müllverbrennungsanlagen als auch für die überwiegend privaten Ersatzbrennstoffkraftwerke.

Aktuelle Zahlen des NABU belegen: Bis zum Jahr 2011 müssten zusätzliche 2,9 Millionen Tonnen Müll verbrannt werden, um 17 Anlagen mit Brennstoff zu versorgen, die zurzeit gebaut werden. Darüberhinaus werden 16 weitere Müllverbrennungsprojekte mit einer Gesamtkapazität von 2,4 Millionen Tonnen geplant.


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Getränkekartons noch ›ökologisch vorteilhaft‹?

Zwei von drei Recyclinganlagen für deutsche Getränkekartons haben Kapazitäten stillgelegt

Seit Ende der neunziger Jahre werden Getränkekartons für Milch, Fruchtsäfte und andere Getränke auf Basis zuvor durchgeführter Ökobilanzen als ›ökologisch vorteilhafte Verpackungen‹ definiert. Wegen dieser Einstufung sind die aus Kunststoff, Papier und Aluminium bestehenden Verbundverpackungen von der Pfandpflicht befreit, wenn darin pfandpflichtige Getränke abgefüllt sind. Sie sind daher gegenüber anderen Einweg-Getränkeverpackungen privilegiert.

Die aktuelle Praxis beim Recycling und bei der Verwertung lässt befürchten, dass diese Einstufung nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert daher eine Überprüfung der angeblichen ökologischen Vorteilhaftigkeit von Getränkekartons durch das Bundesumweltministerium.

Die Einstufung als "ökologisch vorteilhaft" setzt ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Recycling voraus: Mindestens 60 Prozent der so genannten Verbundverpackungen - zu ihnen gehören auch die Getränkekartons - müssen stofflich verwertet werden. Ende 2008 und Anfang 2009 haben jedoch zwei von drei Verwertungsanlagen, in denen die deutschen Getränkekartons zuvor verwertet wurden, ihre Kapazitäten stillgelegt.


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So lassen sich Mobiltelefone umweltgerecht entsorgen

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Wohin mit dem alten Handy? Ein defekter Akku, ein stark zerkratztes Display - schon hat das alte Handy ausgedient und landet in der Schublade oder sogar im Hausmüll. Auch die schnelle Entwicklung von neuen und leistungsstärkeren Geräten sorgt dafür, dass Verbraucher ihr Mobiltelefon in der Regel nach ein paar Jahren austauschen.

Nur ein geringer Teil der Altgeräte wird dem Recycling zugeführt. Dabei könnte durch eine fachgerechte Entsorgung die Umwelt entlastet werden. Denn Mobiltelefone enthalten Schwermetalle und andere umweltschädliche Stoffe.

Was nicht alle wissen: Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) im März 2006 ist es verboten, Mobiltelefone im Hausmüll zu entsorgen. Stattdessen sind Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet, alte Elektrogeräte an zentralen Sammelstellen abzugeben. Von dort gehen die Geräte an die Hersteller zurück, die den Elektroschrott kostenlos und umweltgerecht entsorgen.


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Aktion zum Schutz des umwelt- und klimafreundlichen Mehrwegsystems gestartet

Eindeutige Kennzeichnung von Mehrweg- und Einweg und eine Lenkungsabgabe sollen den Vormarsch der Ex und Hopp Verpackungen umkehren

Die ›Allianz für Mehrweg‹ aus Wirtschafts- und Umweltvertretern fordert von der Politik eine stärkere und schnell kommende Unterstützung für das klimafreundliche und den Mittelstand fördernde Mehrweg-Getränkesystem. Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen müssten für Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig gekennzeichnet werden. Außerdem sei es angesichts des mit Hilfe von Einweg-Dumpingpreisen geführten Verdrängungskampfes der Discounter gegen den mehrwegorientierten Mittelstand notwendig, das Einwegpfand um eine wirksame Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent pro Flasche zu ergänzen.

Anders werde das in der Verpackungsverordnung verbindlich festgeschriebene Ziel eines Anteils von 80 Prozent ökologisch vorteilhafter Verpackungen nicht erreicht. Mit der Vorstellung ihrer bisher größten gemeinsamen Verbraucherkampagne ›Mehrweg ist Klimaschutz‹ will die ›Allianz für Mehrweg‹ gerade auch die Kunden darüber informieren, wie sie mit ihrer Entscheidung für Getränke in Mehrwegverpackungen einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

"Die Politik muss Mehrweg effektiver als bisher schützen. Vor allem Discounter wie Aldi und Lidl versuchen das einst ideengebende System für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft sturmreif zu schiessen. Wir brauchen zusätzlich zum Pfand eine Lenkungsabgabe auf Wegwerfverpackungen und eine klar unterscheidbare Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg", forderte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).


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