Arbeitsrecht

Mehrheit der Berufstätigen nach Büroschluss erreichbar

Zwei Drittel sind in der Freizeit per Handy oder Internet erreichbar - Grenzen zwischen Arbeit und Privatem sind fließend geworden

Zwei Drittel der Berufstätigen in Deutschland sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. Ein Drittel der Erwerbstätigen ist jederzeit erreichbar, also auch am Abend oder am Wochenende.

Ein weiteres Drittel ist zu festgelegten Zeiten per Internet oder Telefon auch außerhalb der Arbeitszeit für den Arbeitgeber da. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Wirtschaftsverbands BITKOM ergeben.

32 Prozent der Berufstätigen sind in ihrer Freizeit nur in Ausnahmefällen oder gar nicht per Internet oder Handy erreichbar. Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es bei Männern und Frauen. Während fast drei Viertel (73 Prozent) der berufstätigen Männer außerhalb der normalen Arbeitszeiten per Handy oder E-Mail erreichbar sind, sind es bei den Frauen 59 Prozent. Weiterlesen »

Markus Michalka: Abmahnung und Kündigung (2010)

›Richtig reagieren bei Abmahnung und Kündigung‹

Der Verzehr zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem Firmen-Büffet, das Einlösen von Leergutbons oder das Mitnehmen weggeworfener Pfandflaschen - immer wieder kommt es aus geringem Anlass zu Kündigungen von Arbeitnehmern. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

"Die Unternehmen sind bestrebt, ihre Personalkosten niedrig zu halten. Viele Chefs sind nervös, Mitarbeiter werden schnell entlassen", weiß Markus Michalka, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor des kürzlich erschienenen Beck kompakt-Ratgebers Abmahnung und Kündigung. Doch längst nicht immer halten sich die Arbeitgeber an die Spielregeln.

"Zunächst sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Abmahnung oder Kündigung vorliegen", rät Markus Michalka. Mit der Abmahnung gibt der Chef dem Mitarbeiter einen "Schuß vor den Bug". Bei Wiederholung seines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens droht dann die Kündigung. Weiterlesen »

Bezugsmöglichkeit
Image of Abmahnung und Kündigung
Autor: Markus Michalka
Verlag: Beck Juristischer Verlag (2010)
Bindung: Broschiert, 128 pages

Jeder Zweite surft im Job auch privat

Sportereignisse verfolgen oder Mails lesen - nicht alles ist erlaubt - Tipps für Mitarbeiter und Arbeitgeber

Jeder zweite berufliche Internet-Nutzer (49 Prozent) verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke. Das hat der Branchenverband BITKOM in Berlin mitgeteilt. BITKOM rät Unternehmen daher, klare Regeln für die private Internet-Nutzung im Job zu formulieren.

"Gerade bei sportlichen Großereignissen wollen viele Mitarbeiter die Wettkämpfe auch während der Arbeitszeit mitverfolgen", sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Arbeitgeber sollten offen mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz umgehen. Sie sollten Regeln formulieren, eine geordnete und richtig dosierte Internetnutzung zulassen und gleichzeitig ein exzessives, die Arbeitsleistung beeinträchtigendes Surfen im Web verhindern."

Ein Job allein reicht oft nicht aus zum Leben

40 Prozent der Befragten bei einer Umfrage von Monster.de gaben an, eine Nebentätigkeit auszuüben

Üben Sie neben Ihrem Hauptberuf noch weitere Nebentätigkeiten aus?

Oft reicht das Einkommen aus einem Job allein nicht aus zum Leben. Die Lösung ist nicht selten ein zusätzlicher Job. Eine aktuelle Umfrage des bekanntesten deutschen Online-Karriereportals Monster ergab, dass immerhin 40 Prozent der befragten Deutschen eine Nebentätigkeit ausüben.

Fast jeder dritte Befragte würde gerne einen Zweitjob annehmen, hat dafür aber keine Zeit. 28 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass ihr Haupteinkommen zum Leben ausreicht und sie kein zusätzliches Nebeneinkommen benötigen. Weiterlesen »

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Deutschland Schlusslicht in Europa

Im weltweiten Vergleich ist der gesetzlich vorgeschriebene Jahresurlaub in Finnland, Brasilien und Frankreich am längsten, in Kanada und China am kürzesten

Deutschland gehört zu den Ländern, die mit 20 Tagen den geringsten gesetzlichen Urlaubsanspruch in Europa haben. Dies zeigt eine neue Studie von Mercer, in deren Rahmen die Urlaubsregelungen in über 40 Ländern weltweit untersucht wurden. Der Vergleich basiert auf dem gesetzlichen Anspruch eines Mitarbeiters, der fünf Tage die Woche arbeitet und seit zehn Jahren im Unternehmen tätig ist.

In der Realität haben deutsche Arbeitnehmer jedoch deutlich mehr Urlaubstage als der Gesetzgeber vorschreibt. Vertraglich stehen den meisten Beschäftigten 30 Tage Urlaub im Jahr zu.

In anderen europäischen Ländern liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch teilweise deutlich höher als in Deutschland. So stehen Arbeitnehmern in Großbritannien 28 Tage zu. Polen liegt mit 26 Tagen knapp dahinter, gefolgt von Österreich, Schweden und Norwegen mit 25 Tagen.


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Mobbing durch „verbale Entgleisungen“?

Besprechung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln Aktenzeichen 7 Sa 857/08 von Dr.jur. Frank Sievert, Rechtsanwalt

Das zu besprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln setzt sich mit der Frage der Abgrenzung von Mobbing durch verbale Entgleisungen und sozialadäquaten „derben Umgangsformen“ auseinander.

Erstmals wird klargestellt, dass Mobbing auch durch verbale Entgleisungen entstehen kann. Maßgeblich für die Bewertung der verbalen Angriffe oder Bemerkungen sind sozialtypische und arbeitsplatzspezifische Maßstäbe. Für die Frage, welche Äußerung noch als „normales Verhalten“ oder als allgemeiner Arbeitsplatzkonflikt anzusehen ist, ist eine Abgrenzung anhand der Arbeitsplatzbedingungen und der typischen sozialen Struktur der Beteiligten am Arbeitsplatz vorzunehmen.

Beispielhaft hatte dies das Landesarbeitsgericht Nürnberg in seiner Entscheidung 6 Sa 537/04 ausgeführt. Dort standen Bemerkungen wie: „ Der Kläger fahre wie ein Schwein, der Kläger habe keine Ahnung von seinem Job, er, der Beklagte werde dafür sorgen, das der Kläger kein Bein mehr an die Erde kriegt.“, im Raum. Explizit führte das erkennende Gericht aus, dass derartige Bemerkungen bei LKW-Fahren deutliche Kritik seien, die als derbe Kritik noch keine Formalbeleidigung darstelle.


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Jeder zweite Erwerbstätige muss auch samstags arbeiten

48,6 Prozent der Erwerbstätigen mussten 2008 auch samstags arbeiten. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 1998, waren nur 41,4 Prozent von Samstagsarbeit betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gaben im vergangenen Jahr 26,7 Prozent der Erwerbstätigen an, sogar ständig oder regelmäßig auch samstags zu arbeiten. Jeder fünfte Erwerbstätige (21,9%) musste gelegentlich samstags an seinem Arbeitsplatz erscheinen.

Mehr als die Hälfte der Männer (52,2%) musste 2008 samstags arbeiten, bei den Frauen war der Anteil etwas geringer (44,4%).

Sonntagsarbeit ist hingegen seltener: 14,2% der Befragten arbeiteten 2008 ständig oder regelmäßig an Sonntagen.


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Ikea, Otto und Ibena ignorieren systematische Arbeitsrechtsverletzungen

›Kampagne für 'Saubere' Kleidung‹

Das Einrichtungshaus Ikea, das Versandhaus Otto und das Textilunternehmen Ibena ignorieren systematische Arbeitsrechtsverletzungen in der Zuliefererfabrik Menderes Tekstil in Denzili, Türkei.

Sie verstoßen damit gegen internationale Arbeitsstandards und ihre eigenen Verhaltenskodices. Aufgrund von Sicherheitsmängeln kam es in den letzten Jahren zu zahlreichen Unfällen in der Fabrik. Die Menderes Tekstil Geschäftsführung behindert zudem Gewerkschaftsaktivitäten und geht gezielt gegen Arbeitnehmervertreter vor. Die Kampagne für 'Saubere' Kleidung veröffentlicht heute auf ihrer Webseite eine Eilaktion.

"Die Arbeit bei Menderes Tekstil ist gefährlich, da internationale Sicherheits- und Gesundheitsstandards nicht eingehalten werden", sagt Julia Thimm von der Kampagne für 'Saubere' Kleidung. Am 20. November 2008 verunglückte ein Arbeiter tödlich, als er in den Lüftungsschacht eines Kohleheizers fiel. Ingesamt starben in den letzen Jahren vier Arbeiter nach Unfällen in der Fabrik.


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Metro: Tod am Arbeitsplatz für 69 Cents am Tag

18-jährige Arbeiterin näht in Bangladesch bis zum Tod für Handelskette

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Die 18-jährige Arbeiterin Fatema Akter aus Bangladesch nähte in der Fabrik R.L. Denim für die Metro Gruppe, zu der Real und Galeria Kaufhof gehören. Die junge Frau starb am 7. Dezember infolge des Akkordmarathons.

Das Mangement hatte ihr eine Krankschreibung verwehrt. "Erst als sie bewusstlos zu Boden sank, rief die Fabrikleitung eine Motorradrikscha, um sie ins Krankenhaus zu fahren", so Sandra Dusch Silva von der Christlichen Initiative Romero (CIR).

Neuste Recherchen des NLC in Bangladesch zeigen, dass eine Arbeiterin, die Textilien für die Metro AG näht, lediglich acht Cents in der Stunde erhält. Bei einem regulären Arbeitstag von acht Stunden sind dies 69 Cent am Tag. Dieser Lohn reicht nicht, um die Grundbedürfnisse einer Familie zu befriedigen.


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Zeitarbeitsfirmen drohen Milliardenforderungen

Auf Hunderte Zeitarbeitsfirmen rollt eine Kostenlawine in Milliardenhöhe zu, weil sie offenbar zu niedrige Gehälter gezahlt haben. Dies ist nach Recherchen des ARD-Magazins ›Panorama‹ die wahrscheinliche Konsequenz aus der Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom April zu den Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP).

Das Gericht stellt fest, der CGZP fehle die für eine Tarifpartei notwendige Durchsetzungskraft, unter anderem aufgrund ihrer Mitgliederzahl. Auf den Gerichtsbeschluss hin haben nach Informationen von ›Panorama‹ bereits erste Leiharbeiter Klagen gegen ihre Zeitarbeitsfirmen eingereicht und fordern Lohnnachzahlungen. Insgesamt könnten 200.000 Leiharbeiter klageberechtigt und 1100 Zeitarbeitsfirmen betroffen sein.

Außerdem müssen die Zeitarbeitsunternehmen möglicherweise auch Sozialbeiträge nachzahlen. Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren von der Universität Münster schätzt die Höhe allein dieser Forderungen "zwischen einer halben und einer ganzen Milliarde Euro". Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilte gegenüber "Panorama" mit, er habe erste Prüfschritte über Rückforderungen eingeleitet.


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