Ungewollte Abos im Netz loswerden
Der Nepp mit Abofallen floriert
Abofallen im Internet sind derzeit so ausgefuchst wie nie. Verbraucher zahlen Millionen an dubiose Firmen, und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu. Wer eine ungerechtfertigte Rechnung erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen, rät das Computermagazin c't in Ausgabe 11/2009.
Ein Klick kann teuer werden: Hinter seriös aussehenden Seiten mit vermeintlichen Freeware-Downloads stecken mitunter teure Abofallen. Der Unterschied besteht manchmal nur aus einem Bindestrich. Unter www.open-download.de verbirgt sich ein nützliches Softwareportal. Die URL ohne Bindestrich in der Mitte führt hingegen in eine Abofalle.
Einer Rechnung sollte man am besten gleich widersprechen, keine weiteren Informationen über sich preisgeben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wichtig dabei ist die richtige Begründung, deren Formulierung man in Musterbriefen etwa in der aktuellen c't-Ausgabe findet.
- "Immer, wenn man einen Namen und weitere persönliche Daten angeben muss, sollte man misstrauisch werden", rät c't-Redakteur Urs Mansmann. "Die Kostenhinweise für ein Abo übersieht man sehr schnell."
Da zahlt man für den Zugang zu Software, die es anderswo umsonst gibt, pro Jahr mal eben 96 Euro.
Wer gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, muss innerhalb von 14 Tagen reagieren, sollte aber ebenfalls auf keinen Fall bezahlen. Auf dem beiliegenden Formular widerspricht man mit einem Kreuz der Forderung und schickt es zurück. Anschließend müssten die Abzocker vor ein Zivilgericht ziehen, was in der Regel nicht passiert. Bisherige Zivilverfahren haben sie verloren.
Strafrechtlich ist den Anbietern solcher Seiten bisher nicht beizukommen. Aus bisherigen Gerichtsakten weiß man, dass täglich 15.000 bis 20.000 Euro auf ihre Konten fließen. Der Gesetzgeber hat noch immer nicht reagiert und wartet auf Vorgaben der EU, dabei sind die Hintermänner wohlbekannt.
Siehe auch
-
Gerichte stärken Verbraucherrechte bei Abofallen im Web
Nicht rechtlos bei Stolperfallen im InternetArtikel – 13. März 2007
-
Abofallen im Internet täuschen Verbraucher
Rechnungen von Abzockfirmen ohne RechtsgrundlageArtikel – 17. März 2009
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