Medienrecht

Satire darf nicht alles

Presserat rügt Cartoons zu Enkes Suizid

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 2. bis 4. März 2010 in Berlin und sprachen insgesamt zwölf Rügen aus.

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 126 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den zehn öffentlichen Rügen noch zwei nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen. Zudem gab es 19 Missbilligungen und 25 Hinweise.

In 38 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In neun Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Ein Fall war nicht aufklärbar. In fünf Fällen hatten sich mehrere Beschwerdeführer gegen dieselbe Veröffentlichung beschwert, hier wird das Ergebnis nur einmal gezählt. Weiterlesen »

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Jornalisten und Verleger begrüßen Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - ›Sieg für den Informantenschutz‹

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung unzulässig. Die Bestimmungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung seien viel zu unbestimmt. Es fehle insbesondere an hohen Standards für eine Datensicherung. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handystandortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt. Weiterlesen »

Nicht alle rechtlichen ›Weisheiten‹ im Netz stimmen

iX über populäre Webmythen

iX 12/2009, Titelbild

Die Distanzierung von Links zählt genauso zu den populären Webmythen wie die Meinung, dass es ohne Copyright-Vermerk keinen Urheberschutz gibt. Auch wenn es immer wieder hartnäckig behauptet wird: Nicht einmal die Aussage, dass ein Server im Ausland vor Strafverfolgung schützt, stimmt. Das IT-Profimagazin iX klärt in Ausgabe 12/2009 über Webirrtümer auf.

Wieso sollte jemand auf Webseiten verlinken, von denen er sich von vorneherein distanziert? Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu erklären. "Dennoch zählt die Distanzierung von Links zu den Mythen, die im Internet nicht tot zu kriegen sind", erläutert iX-Redakteurin Ute Roos. Die Rechtslage ist folgende:

Wer einen Link setzt, sollte die Seite prüfen, denn er macht sie seinen Besuchern damit zugänglich. Wer die Seite überprüft, bevor er verlinkt, ist später nicht verpflichtet, sie im Auge zu behalten. Er muss nur den Link entfernen, wenn er von einer zwischenzeitlich eingetretenen Rechtswidrigkeit erfahren hat.


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Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Rechtsprechung - Betreiber müssen nicht von sich aus zensieren

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Wirtschaftsverband BITKOM hin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.

"Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen", erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. "Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden. Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden - das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen", betont Smid.

Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. "Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt". Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.


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Bundesverfassungsgericht möchte nicht über Jugendschutz urteilen

Nachweis der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige fehlt nach wie vor

Das Bundesverfassungsgericht hat heute per Beschluss Verfassungsbeschwerden des Mainzer Jugendschutz-Unternehmers Tobias Huch und der von ihm geführten Gesellschaft Resisto IT GmbH nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 710/05 und 1 BvR 1184/08). Beide Beschwerden betrafen das Verbot der Verbreitung so genannter einfacher Pornografie im Internet und die in diesem Zusammenhang zu stellenden Anforderungen an Altersverifikationsssoftware. Die Resisto IT GmbH bietet seit vielen Jahren Jugendschutzsoftware zur Altersverifikation an.

Zur Begründung seines Beschlusses führt das Gericht unter anderem aus, die Beschwerdeführer hätten nicht deutlich gemacht, weshalb sie die angegriffenen gesetzlichen Altersverifikationspflichten im Internet für ungeeignet hielten, Minderjährige vor "eventuellen" negativen Einflüssen einfacher Pornografie zu schützen.

Die Behauptung der Beschwerdeführer, dass heute eine Gefährdung der Jugend durch pornografische Darstellungen ausgeschlossen werden könne oder sich der Gesetzgeber nicht mehr auf den unklaren Forschungsstand berufen dürfe, werde "nicht hinreichend begründet". Keiner der Verfassungsbeschwerden sei zu entnehmen, dass die Frage der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige durch die einschlägigen Wissenschaften "in eindeutiger Weise beantwortet" worden wäre.


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Italien: Demonstration für Pressefreiheit

Am 3. Oktober haben in Rom über 100.000 Menschen für die Pressefreiheit in Italien demonstriert. Journalisten, Gewerkschaftler und Künstler gingen zusammen mit Reporter ohne Grenzen (ROG) auf die Straße, um Silvio Berlusconis Repressionen gegen die Medien anzuprangern. Diese hatten in den letzten Wochen stark zugenommen, nachdem der italienische Ministerpräsident mit einer Reihe von Klagen gegen mehrere Zeitungen vorgegangen war.

ROG-Generalsekretär Jean-François Julliard nannte die Kundgebung "die größte Demonstration zum Schutz der Pressefreiheit, die die Welt je gesehen hat". Er wies darauf hin, dass Berlusconi kurz davor stehe, von ROG als erster europäischer Staatschef zu der "Liste der Feinde der Pressefreiheit" hinzugefügt zu werden.

"In Kürze werden wir unsere jährliche Rangliste zur Lage der Pressefreiheit weltweit veröffentlichen und mit großer Wahrscheinlichkeit wird Italien an letzter Stelle aller europäischen Länder stehen", so Julliard weiter.


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PC-Gebühr: Hessischer Rundfunk beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 22. September 2009 den Berufungsantrag des Hessischen Rundfunks (HR) abgewiesen, der seine Rundfunkgebührenforderungen für einen beruflich genutzten PC in zweiter Instanz durchsetzen wollte. Der VGH erklärte, der Beschluss sei "unanfechtbar". Damit verwehrt der VGH dem HR auch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Der HR kann nur noch beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung klagen.

Am 19. November 2008 hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits die Gebührenforderungen des HR für den PC des Klägers abgelehnt. Und zwar gleich aus mehreren Gründen:

Erstens fehle überhaupt die Rechtsgrundlage, um hier Rundfunkgebühren für Computer mit Rundfunkempfangsmöglichkeit zu erheben. Ein beruflich genutzter PC werde nämlich typischerweise nicht zum Rundfunkempfang verwendet.


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Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen

Die GI hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich, und spricht sich daher gegen diese aus. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.

Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle) Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen (bei unzulässigen oder entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten) gegen einschlägige Diensteanbieter (Content-Provider) und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren.

Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus nach einem neuen § 8a TMG kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten,

„geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren“.


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Schleichender Abbau der Pressefreiheit bedroht freiheitliche Bürgergesellschaft

VDZ-Zeitschriftentage: Ordnungspoltische Erodierung gefährdet wirtschaftliche und ideelle Basis der Presse

Die aktuelle parteiübergreifende Diskussion zum BKA-Gesetz und zur Onlinedurchsuchung nahm FDP-Chef Guido Westerwelle zum Anlass, auf den VDZ-Zeitschriftentagen in Berlin vor einer schleichenden Aushöhlung der Pressefreiheit zu warnen:

"Die Presse ist unter einen besonderen gesetzlichen Schutz gestellt. Derzeit beobachten wir jedoch einen schleichenden Abbau der Pressefreiheit, mit der auch eine Gefährdung der Meinungsvielfalt einhergeht".

Dazu zählt der Oppositionspolitiker auch die zurückliegende Auseinandersetzung von öffentlich-rechtlichen Sendern mit den Verlagen über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. "Wenn man den Verlagen im Internet die Basis für ihre geschäftliche Grundlage entziehen und einseitig die gebührenfinanzierten Sendern bevorteilen würde, so käme dies einer Bedrohung der Pressefreiheit gleich".

Mit Blick auf die Ausgestaltung des Public-Value-Tests, dessen Besetzung umstritten ist, warnte Westerwelle vor einem Placebo-Akt: "Man wird abwarten müssen, was hier die Praxis bringt". Zugleich kritisierte Westerwelle die Überlegungen in Sachen Werbeverbote: "Wir haben den fetten Staat an der falschen Stelle. Der Staat arbeitet sich an Themen ab, die letztlich nicht zu seiner Aufgabe gehören. Dazu gehören auch die Werbeverbote: Ein erlaubtes Produkt muss auch beworben werden können".


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BKA-Gesetz bedroht Pressefreiheit

Debatte um den Entwurf des ›Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt‹ am Mittwoch im Bundestag

Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor den Folgen für die Pressefreiheit, wenn das BKA-Gesetz in der derzeitigen Fassung am Mittwoch im Bundestag beschlossen wird. "Der Entwurf des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" beschneidet das Recht von Journalistinnen und Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet", sagt Elke Schäfter, ROG-Geschäftsführerin.

Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs könnten die E-Mail-Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten überwacht, Telefonate abgehört und Online-Durchsuchungen angeordnet werden. Zudem kann das BKA von Medienmitarbeitern verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume.

"Die Regelung schränkt das bisherige Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten ein und hebelt den Informantenschutz aus: Medienmitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, ihre Recherchen und ihre Quellen offen zu legen. Der Schutz von Informanten gehört zu den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert", kritisiert die ROG-Geschäftsführerin.


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