Birma: Online-Petition für die Freilassung des Bloggers Zarganar
Ein Jahr nach der Festnahme des birmanischen Bloggers Zarganar sammelt Reporter ohne Grenzen (ROG) weiter Unterschriften für eine Petition an die Behörden des Landes, um die Freilassung des Dissidenten zu erreichen.
Zarganar wurde am 5. Juni 2008 wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" festgenommen. Im vergangenen November verurteilte ihn ein Sondergerichtshof im Gefängnis von Insein, in der Nähe der Stadt Rangun im Süden des Landes, zu 45 Jahren Haft. Wenige Tage später erhöhten die Richter die Strafe auf 59 Jahre. Am 16. Februar 2009 hat ein Gericht in Rangun die Haftdauer auf 35 Jahre reduziert.
- "Das Urteil bleibt absurd", kritisiert ROG. "35 Jahre Gefängnis für angebliche Störung der öffentlichen Ordnung? Die Gerichte haben Zarganar kein faires Verfahren zugestanden, weil er zu einer verlässlichen Informationsquelle geworden ist - in einem Staat, in dem Zensur und Repressionen Alltag sind", so ROG.
Der in seiner Heimat auch als Komiker bekannte Zarganar hat in seinem Blog unter anderem über das schlechte Hilfsmanagement der birmanischen Regierung nach dem Zyklon Nargis im Frühjahr 2008 berichtet.
- "Zarganar muss dringend entlassen werden", fordert ROG.
Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich aufgrund der prekären Haftbedingungen stetig. Der Blogger leidet an Gelbsucht und Bluthochdruck. Im Gefängnis von Myintkyina im Bundesstaat Kachin im Norden Birmas, in das Zarganar im Dezember 2008 überführt wurde, erhält er keine angemessene medizinische Versorgung.
Netmarks
- Online-Petition für die Freilassung von Nay Phone Latt und Zarnagar (Reporters Without Borders USA, 29. Januar 2009)








Kommentare
Keine Probleme vor der eigenen Haustür?
Klar ist es schlimm, wenn Blogger zu Haftstrafen verurteilt werden.
Klar ist es schlimm, wenn die Meinungsäußerungsfreiheit durch Regierungen oder sonstige Maßnahmen beschnitten wird.
Wenn ich dann aber bei "Reporter ohne Grenzen" lese:
Dann frage ich mich doch, ob da nicht politisches Kalkül dahintersteht. Ich finde nämlich überhaupt nicht, dass die Situtaion der Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland "gut" ist. Ganz im Gegenteil.
Nur ein paar Beispiele aus den letzten Tagen:
Und das sind nur zwei Fälle mit wenigen Tagen Abstand. Was ist mit den Internetsperren und diesen ganzen Kipo-Nebelkerzen? Tagtäglich wird hier manipuliert, Angst verbreitet und abgemahnt. Ob man das nun Staatsterrorismus oder Wirtschaftsterrorismus nennt ist ziemlich egal, der Effekt ist derselbe. Die Abschreckung funktioniert, öffentliche Meinungsäußerung wird halt bestraft. Läuft nicht auch gegen diese Website hier gerade eine Abmahnung?
Und das nennt Reporter ohne Grenzen: "Good situation"? Bei denen ist Deutschland noch nichtmal unter "Countries under surveillance" aufgelistet. Westliche "Demoktratien" qualifizieren sich wohl für Reporter ohne Grenzen per Definition nicht als "Feinde des Internet". Ach so, man hält ja auch bei uns besser die Klappe und meckert über die ganzen Schurkenstaaten. Das wird nämlich nicht abgemahnt.
Abmahnung im ›Mordfall S.‹
Ja, gegen mich läuft auch die eine oder andere Abmahnung (das geht immer gegen die Person, nicht gegen die Institution; auch dafür bin ich übrigens schon abgemahnt worden, dann du sollst ja nicht sagen: "hat kefk.org abgemahnt" oder "hat das Kefk Network abgemahnt". Also griffige Formulierungen vermeiden und immer Kläger und Beklagten exakt nennen. Ach nein, geht ja auch nicht wegen Persönlichkeitsrecht. Also lieber Schnauze halten!).
Eine presserechtlich interessante, aktuell laufende Abmahnung bezieht sich beispielsweise auf einen Wikipedia-Artikel, deren Wortlaut das LG Hamburg im Mai 2008 bei Freenet für zulässig hielt. Macht aber nichts, über die Zulässigkeit desselben Wortlauts hier wird Ende Juli noch einmal verhandelt.
Dokumentation:
(Edit, 2. August 2009: Prozess am 31.07. de facto verloren: bei Freenet ist der Wortlaut erlaubt, hier ist er halt unzulässig. Was über W. S. in der Wikipedia steht, darf ich hier auch nicht mehr wiedergeben oder erlauben. Dokumentation von Abmahnung und Prozess muss daher auch getilgt werden, weil sie natürlich den Sachverhalt, wenn auch in anonymisierter Form, beschreibt. Ist anscheinend aber auch ohne Namensnennung unzulässig und begründet einen Unterlassungsanspruch am LG Hamburg. Dank ›fliegendem Gerichtsstand‹ ist das LG Hamburg für das gesamte Internet zuständig, egal wo Kläger oder Beklagter wohnen. Berichterstattung ist also wohl auch nicht möglich, ohne gleich nochmal abgemahnt zu werden (siehe buskeismus.de & Co.). Unterschied zu China und Iran ist aber immer noch, dass man in Deutschland bisher meist nicht körperlich gefoltert wird. Der psychische Zermürbungsterror tut seinen Zweck aber genauso).
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