Strafrecht

Daten-Lecks auch bei Vodafone: Datensätze von Arcor-Kunden auf Schwarzmarkt aufgetaucht

Kabelnetz-Betreiber Unitymedia ebenfalls betroffen - Staatsanwaltschaft rechnet mit rund 200.000 Fällen

Nicht nur bei der Deutschen Telekom, auch beim Konkurrenten Vodafone sind vertrauliche Kundendaten nach außen gedrungen. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins Capital gelangten Datensätze Tausender Kunden der Festnetz-Tochter Arcor über dubiose Callcenter-Betreiber auf den Schwarzmarkt. Daten-Lecks gab es auch beim Kabelnetz-Betreiber Unitymedia. Dies geht Capital zufolge aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bonn hervor.

Oberstaatsanwalt Fred Apostel bestätigte dem Magazin, dass es "Hinweise gibt, nach denen verschiedene Telekommunikations- und Kabelnetzanbieter betroffen" seien. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um etwa 200.000 Datensätze von Telekom-Konkurrenten handelt.

Vodafone Deutschland räumte ein, von den Strafverfolgungsbehörden schon im November 2009 über den Datenklau informiert worden zu sein. Man habe aber bislang nichts unternommen, da die Datensätze, die aus dem Jahr 2000 stammen, bisher nicht übermittelt worden seien. Weiterlesen »

Nach den Waldbränden: WWF legt Maßnahmenkatalog für bessere Brandprävention vor

Nach den Waldbränden bei Athen ruft der World Wide Fund For Nature (WWF) die Mittelmeerstaaten zu einem radikalen Kurswechsel in der Brandprävention und -bekämpfung auf. Ohne einen tief greifenden Mentalitätswandel in Politik und Gesellschaft, der Waldbrände als eine ständige Bedrohung für Mensch und Natur anerkennt, sind Diskussionen über Einzelmaßnahmen gegen Feuer sinnlos und bleiben reiner Aktionismus.

"Die Waldbrandgefahr im gesamten Mittelmeerraum muss als ernst zunehmendes Problem erkannt werden", so WWF-Waldbrandexpertin Nina Griesshammer.
"Es muss dauerhaft in den Köpfen verankert sein, und nicht nur dann, wenn es gerade in den Medien hoch kocht. Erst eine Anerkennung der Gefahren und eine schonungslose Analyse der Versäumnisse wird den Weg zu konkreten Maßnahmen mit umfassender Wirkung frei machen. "


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Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen

Die GI hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich, und spricht sich daher gegen diese aus. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.

Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle) Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen (bei unzulässigen oder entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten) gegen einschlägige Diensteanbieter (Content-Provider) und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren.

Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus nach einem neuen § 8a TMG kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten,

„geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren“.


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Neue schwere Vorwürfe in der Telekom-Bespitzelungsaffäre

Verdi-Chef Bsirske bezichtigt Telekom-Chef Obermann der Lüge und spricht von Verschleierung

Das ARD-Politikmagazin ›Report Mainz‹ erhebt schwere Vorwürfe gegen Telekom-Chef René Obermann und dessen Rolle bei der Aufklärung der Bespitzelungsaffäre. Dem Fernsehmagazin liegen umfangreiche, vertrauliche und sogar streng vertrauliche Unterlagen über die konzerninterne Aufarbeitung des Skandals vor. Diese Dokumente wurden mehreren Experten zur Einschätzung vorgelegt.

Im Gespräch mit ›Report Mainz‹ bezieht sich ver.di-Chef Frank Bsirske auf eine Aussage René Obermanns vom 24. Mai 2008. Damals wurde der Skandal öffentlich und der Vorstandsvorsitzende der Telekom hatte unter anderem in der Tagesschau erklärt, dass das Unternehmen erst Ende April 2008 mit den "Vorwürfen umfänglich konfrontiert worden" sei.


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Selbstanzeige von iX-Chefredakteur

Sicherheits-Tool auf Heft-DVD illegal?

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iX-Special 1/2008 ›Sicher im Netz‹, Titelbild

Der Chefredakteur des IT-Profimagazins iX, Jürgen Seeger, hat sich heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover selbst wegen Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c StGB angezeigt. Grund ist ein Tool auf der Heft-DVD des iX Special ›Sicher im Netz‹, mit dem man Schwachstellen in der IT-Infrastruktur aufzeigen, aber auch ausnutzen kann.


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Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja: Verhandlung doch nicht öffentlich

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist empört über die Entscheidung, den Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Anna Politkowskaja nun doch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.

Heute hat der Vorsitzende Richter im Prozess, Jewgeni Subow, seinen Beschluss vom 17. Oktober, den Prozess für die Öffentlichkeit und Pressevertreter zu öffnen, wieder rückgängig gemacht.

Die Geschworenen hätten angekündigt, den Gerichtsaal nicht zu betreten, solange die Presse anwesend ist, begründete Subow seine Entscheidung. Am heutigen Verhandlungstag waren viele Medienvertreter im Gericht anwesend.


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Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja wird öffentlich geführt

Der heute beginnende Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Anna Politkowskaja wird öffentlich geführt. Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt, dass bei den Verhandlungen vor einem Moskauer Militärgericht Pressevertreter und Öffentlichkeit zugelassen sind.

"Die Öffnung des Prozesses ist eine gute Entscheidung angesichts der großen Bedeutung des Falls. Anna Politkowskaja war eine kritische und unabhängige Journalistin, die über Missstände in ihrem Land unerschrocken berichtet hat. Vielen hat das nicht gefallen. Die Ermittlungen in dem Mordfall und der Prozess müssen transparent sein", fordert ROG.

Vor Gericht müssen sich vier Angeklagte verantworten: Pawel Rjagusow, Oberstleutnant des FSB-Geheimdienstes, die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie der frühere Polizeibeamte Sergej Chadschikurbanow, der auf Organisierte Kriminalität spezialisiert war. Chadschikurbanow wird beschuldigt, den Auftragsmord mitorganisiert zu haben. Die Brüder sollen Komplizen gewesen sein. Der mutmaßliche Todesschütze, Rustam Machmudow, befindet sich auf der Flucht. Für ihn liegt ein Haftbefehl vor.


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Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung

Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die ›Vorratsdatenspeicherung‹ erfolglos

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG wurden neben der sogenannten Vorratsdatenspeicherung auch einzelne Vorschriften der Strafprozessordnung neugefaßt. Die Antragsteller in den hier zu entscheidenden Verfahren wenden sich gegen die Neufassungen der § 100a Abs. 2 und Abs. 4 (Überwachung der Telekommunikation) und § 100f stopp (Abhören außerhalb der Wohnung) durch Art. 1 Nr. 7 und Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie die durch Art. 1 Nr. 12 dieses Gesetzes neu eingeführte Bestimmung des § 110 Abs. 3 StPO (Durchsicht elektronischer Speichermedien).

Die Antragsteller im Verfahren 2 BvR 236/08 wenden sich zudem gegen den durch Art. 1 Nr. 13a des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung neu eingefügten § 160a StPO (Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger). Sie haben neben ihren erhobenen Verfassungsbeschwerden einen Eilantrag gestellt, mit dem sie die einstweilige Aussetzung der durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit in § 111, § 113a Telekommunikationsgesetz und der Änderungen und Neueinführung der § 100a Abs. 2 und Abs. 4, § 100f, § 110 Abs. 3 und § 160a StPO begehren.


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Verfassungsbeschwerde im Fall des ›Kannibalen von Rotenburg‹ erfolglos

Der Beschwerdeführer lernte über einschlägige Internetforen das spätere Tatopfer kennen. Die beiden vereinbarten zur jeweiligen Befriedigung ihrer sexuellen Neigungen eine Penisamputation beim Tatopfer und die anschließende Tötung des Mannes durch den Beschwerdeführer.

Nachdem der Beschwerdeführer die Amputation durchgeführt hatte, tötete er das Tatopfer mit zwei Messerstichen. Die Tötung und Zerlegung der Leiche nahm der Beschwerdeführer mit einer Videokamera auf, um sich den Film zur Selbstbefriedigung anzuschauen. Tage später verzehrte er Teile der Leiche und sah sich das Video an. Dabei befriedigte er sich selbst.

Das Landgericht Kassel verurteilte den Beschwerdeführer zunächst wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf Revision der Staatsanwaltschaft auf, da das Landgericht eine Verurteilung wegen Mordes nicht ausreichend geprüft habe.


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Zweiter Europäischer Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2008

›Den Weg der Menschenrechte und Aufklärung weiter beschreiten‹

Die ›Initiative gegen die Todesstrafe e.V.‹ unterstützt den von der EU geförderten Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2008.

Der Europäische Tag gegen die Todesstrafe hat die nachfolgenden Ziele:

  • Die rechtliche Abschaffung der Todesstrafe soll durch Ratifikation des Protokolls Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention erreicht werden. 39 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats haben diese Konvention bislang angenommen.
  • Die globale Ächtung der Todesstrafe soll in einem ersten Schritt durch ein weltweites Moratorium der Todesstrafe erreicht werden.
  • Der Europäische Tag gegen die Todesstrafe soll das Bewusstsein stärken, dass kein Widerspruch zwischen effektiver Verbrechensbekämpfung und dem Eintreten für eine humane Staatsjustiz besteht.


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