Samstag, 20. März 2010 22:37 CET

Bundesamt für Strahlenschutz

Greenpeace ist zufrieden mit der Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz, den Atommüll aus der Asse herauszuholen. Der Energieexperte der Umweltschutzorganisation, Thomas Breuer, sagte gegenüber NDR aktuell im NDR Fernsehen, Sicherheit könne einzig und allein dadurch hergestellt werden. Die Bergung sei allerdings schwierig und problematisch, da die Einlagerung durch die Helmholtz-Gesellschaft sehr schlecht durchgeführt worden sei.

"Jetzt muss sehr viel Geld in die Hand genommen werden, um diese Bergung möglichst sicher gestalten zu können", so der Energieexperte.

Mit der Lösung, den Atommüll nun in den 20 Kilometer entferten Schacht Konrad bei Salzgitter, ein stillgelegte Eisenerz-Bergwerk, zu bringen, zeigte sich Breuer allerdings nicht einverstanden. Man habe an der Asse gesehen, dass die tiefengeologische Lagerung von Atommüll erhebliche Probleme aufwerfe, deshalb könne man nun nicht hingehen und an einem anderen Ort wieder tiefengeologisch lagern.


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Es wird immer wahrscheinlicher, dass Nacktscanner noch dieses Jahr an europäischen Flughäfen eingesetzt werden. Das Frankfurter Verbrauchermagazin Öko-Test warnt jedoch vor gesundheitlichen Folgen durch die Röntgenstrahlungen.

Denn um die am Körper versteckten Gegenstände sichtbar zu machen, arbeiten die Geräte mit Röntgen- und Terahertzstrahlen. Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des Öko-Test-Magazins, erklärt dazu:

"Die ionisierend wirkenden Röntgenstrahlen können Krebs auslösen. Obgleich die Strahlenbelastung bei Röntgenscannern deutlich niedriger ist als bei einer herkömmlichen Röntgenaufnahme oder bei einem Transatlantikflug, sind gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen."

›Strahlender Sumpf - Atomlager Asse außer Kontrolle?‹

ZDF-Film von Oliver Deuker und Malin Ihlau

Die Asse, ein alter Salzstock in der Nähe von Wolfenbüttel, ist vielleicht Deutschlands gefährlichste Deponie. Vor über 40 Jahren übernahm der Bund die stillgelegte Anlage. Das alte Bergwerk verwandelte sich in ein "Versuchsendlager" für radioaktive Abfälle.

126.000 Tonnen mit leicht und mittelschwer strahlendem Müll gelangten seitdem dorthin. Dazu hochgiftige Pestizide und Arsen sowie Tierkadaver. Am Mittwoch, 1. Juli 2009, 0.30 Uhr berichten Oliver Deuker und Malin Ihlau im ZDF über die Asse und fragen: ›Strahlender Sumpf - Atomlager Asse außer Kontrolle?‹.

Die Autoren fragen außerdem nach der Verantwortung für die Zustände in dem ehemaligen Salzbergwerk. Gab es Missstände, die die früheren Betreiber bewusst in Kauf genommen haben? Es kommen Arbeiter zu Wort, die über verheerende Zustände berichten. Mehrere von ihnen sind an Krebs erkrankt. Deuker und Ihlau gehen auch der Frage auf den Grund, welche Gefahren für die Menschen von der Asse ausgehen. Zudem ist es ihnen gelungen, Wolfram König, den Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz bei seinen Bemühungen um Schadensbegrenzung zu begleiten.


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Bei einer Stichprobe von Solarien fand das Bundesamt für Strahlenschutz schwerwiegende Mängel, berichtet die "Apotheken Umschau". Mitarbeiter der Behörde testeten 100 von insgesamt 800 Sonnenstudios in Deutschland, die mit einem freiwilligen Zertifikat zum Schutz der Besucher vor den gesundheitsschädlichen Folgen von UV-Strahlen betrieben werden.

Nur vier Studios erfüllten alle Anforderungen. Mängel gab es vor allem bei der Kundenberatung und beim Einhalten der vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis.


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Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte im April 2003 einem Unternehmen die Genehmigung, bis einschließlich 31. Dezember 2003 unter Verwendung von Transport- und Lagerbehältern des Typs ›CASTOR HAW 20/28 CG‹ maximal zwei Schienen- und zwölf Straßentransporte hochaktiver Glaskokillen aus einer Wiederaufbereitungsanlage zum Transportbehälterlager Gorleben durchzuführen.

Die Beschwerdeführerin legte als Miteigentümerin eines Wohnhauses, das ungefähr acht Meter von der Transportstrecke entfernt ist, Widerspruch gegen diese Genehmigung ein. Nach dessen Zurückweisung erhob sie Klage zum Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab, da die Beschwerdeführerin nicht klagebefugt sei. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlichen Entscheidungen und rügt eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.


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Bei einer Stichprobe von Solarien, die in Deutschland mit einem freiwilligen Zertifikat betrieben werden, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gravierende Mängel festgestellt. Die untersuchten Sonnenstudios haben Defizite in einem oder mehreren der Kriterien, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung schützen sollen. Insgesamt hat das BfS bis Anfang November 100 der insgesamt etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios in Deutschland untersucht. Nur vier erfüllten alle Anforderungen des Zertifikats.

Bei der Überprüfung dieser 100 Solarien zeigten sich eklatante Mängel vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung eines detaillierten Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis. Auf Gesundheitsrisiken durch die UV-Strahlung, die mit dem Besonnen verbunden sind, und auf die geltenden Ausschlusskriterien wurde nur vereinzelt hingewiesen.

Obwohl in zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten sich in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18 Jahren sonnen. Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle auch zertifizierte Selbstbedienungs-Sonnenstudios gefunden, die ohne Personal arbeiten und daher keine Beratung gewährleisten.


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500-fach erhöhte Strahlung durch Atommüll-Transport

Aus den neuen französischen Behältern kommt starke Neutronenstrahlung

Messungen von Greenpeace haben ergeben, dass die französischen Atommüll-Behälter (TN85) deutlich mehr Neutronenstrahlung freisetzen als die alten Castor-Behälter. Die von den neuen Behältern mit dem hochradioaktivem Atommüll ausgehende Neutronenstrahlung ist noch in 14 Metern Entfernung mit 4,8 Mikrosievert pro Stunde mehr als 500 mal höher als die zuvor gemessene Hintergrundstrahlung durch Neutronen.

Die natürliche Hintergrundstrahlung der Neutronen am gleichen Ort lag wenige Stunden vorher bei etwa 0,009 Mikrosievert pro Stunde. Damit ist die Strahlung noch einmal um 40 Prozent höher als beim Castor-Transport 2005. Zwar liegt die Strahlung vermutlich innerhalb der Grenzwerte. Dennoch würde man in direkter Nähe der Behälter innerhalb von wenigen Stunden die zulässige Jahresdosis erreichen. Greenpeace hat bislang neun der elf Atommüll-Behälter gemessen.

"Die Belastung des Begleitpersonals, der Anwohner und der Demonstranten ist unverantwortlich", sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. "Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über negative Wirkung auch von Niedrigstrahlung auf den Menschen wird immer eindeutiger. Gleichzeitig wird nicht dafür gesorgt, dass Atommüllbehälter weniger Strahlung abgeben".


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Ursachen für erhöhte Krebsraten bei Kindern in der Nähe von Atomkraftwerken weiter unklar

Strahlenschutzkommission bestätigt zentrale Ergebnisse der Kinderkrebs-Studie (KiKK)

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat die im Dezember 2007 von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erbetene Bewertung der epidemiologischen Studie „Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ („KiKK-Studie“) vorgelegt. Die SSK bestätigt darin die zentrale Aussage der Studie, dass es aufgrund von Statistiken im Umkreis um die Standorte von Atomkraftwerken (AKW) ein erhöhtes Leukämierisiko für Kinder unter fünf Jahren gibt.

Das Risiko, an Krebs zu erkranken, ist im 5-km-Umkreis um die Standorte der Kraftwerke erhöht. Eine wissenschaftlich nachvollziehbare Ursache für diese Beobachtung gibt es nach Auffassung der SSK nicht, weil die Strahlenexposition der AKW viel zu gering ist, um Leukämie auslösen zu können.

Das Bundesumweltministerium (BMU) sieht auf der Basis der Überprüfungen keinen Anlass, in der Umgebung der deutschen AKW neue Maßnahmen im Strahlenschutz zu veranlassen, zum Beispiel eine Verschärfung der bestehenden Grenzwertregelungen, da die Strahlenexposition aus einem AKW die festgestellten Leukämie-Erkrankungen nicht erklären kann.


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Wenige Tage vor dem 22. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Ärzteorganisation IPPNW und eine Initiative von mehr als 100 Kinderärzten in einem dringenden Appell an die Bundesregierung Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Kinderkrebserkrankungen im Umfeld deutscher Atomkraftwerke verlangt.

Die Ende letzten Jahres veröffentlichte Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz habe belegt, dass es im Umfeld deutscher Atomkraftwerke eine deutlich erhöhte Zahl von Kinderkrebserkrankungen gebe. Die Studie zeige auch, dass die Zahl der Krebserkrankungen mit der Nähe des Wohnortes von Säuglingen und Kindern zum AKW ansteigt.

Eine bislang unveröffentlichte Qualitätsprüfung der Mainzer Kinderkrebs-Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) von den Professoren Karl-Heinz Jöckel, Eberhard Greiser und Wolfgang Hoffmann durchgeführt wurde, stütze inzwischen dieses Ergebnis. Das Problem sei jedoch weit dramatischer, als von den Autoren der Kinderkrebsstudie kommuniziert. Fast die Hälfte der Kinderkrebserkrankungen im Umkreis von fünf Kilometern um ein Atomkraftwerk gehe darauf zurück, dass sie in der Nähe des AKW aufwuchsen. Im Zeitraum von 1980 bis 2003 erkrankten in Deutschland demnach zwischen 121 und 275 Säuglinge und Kleinkinder zusätzlich an Krebs. Die Autoren der Studie hatten dagegen von höchstens 29 zusätzlichen Fällen gesprochen.


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