Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat
Neuer Leitfaden gibt Praxishinweise für Internet-Autoren und Betreiber von Webseiten
Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht haben.
Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden "Pflichtablieferungsverordnung" in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen.
Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten.
- "Wir müssen das Kulturerbe auch im Internet bewahren", erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen. Die Verunsicherung, die dadurch entstanden ist, können wir entkräften. Gemeinsam mit der Nationalbibliothek haben wir für Online-Autoren praktikable Leitlinien entwickelt."
Daher haben sich BITKOM und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur "abgrenzbare digitale Publikationen" zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.
Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor.
- "Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu", erklärt Scheer. "Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt."
Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen. Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden.
- "Wir schätzen die konstruktive Kooperation mit der Nationalbibliothek", sagte Scheer. "Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um bei Bedarf Lösungen für Internetnutzer und Web-Autoren zu erarbeiten."
Netmarks
- Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (BITKOM/DIHK; PDF-Datei)
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Permalink: http://kefk.org/node/52553
Zuletzt bearbeitet: 2. April 2009 - 10:50
Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht haben.
Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden "Pflichtablieferungsverordnung" in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen.
Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten.
- "Wir müssen das Kulturerbe auch im Internet bewahren", erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen. Die Verunsicherung, die dadurch entstanden ist, können wir entkräften. Gemeinsam mit der Nationalbibliothek haben wir für Online-Autoren praktikable Leitlinien entwickelt."
Daher haben sich BITKOM und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur "abgrenzbare digitale Publikationen" zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.
Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor.
- "Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu", erklärt Scheer. "Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt."
Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen. Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden.
- "Wir schätzen die konstruktive Kooperation mit der Nationalbibliothek", sagte Scheer. "Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um bei Bedarf Lösungen für Internetnutzer und Web-Autoren zu erarbeiten."
Netmarks
- Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (BITKOM/DIHK; PDF-Datei)
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