Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt zu der Frage, ob eine Bildersuchmaschine urheberrechtlich geschützte Bilder in einer verkleinerten Vorschau anzeigen darf (Az. I ZR 69/08).
Geklagt hatte eine bildende Künstlerin, die eine Homepage unterhält, auf der verschiedene ihrer Bilder eingestellt sind. Die Beklagte betreibt eine Internetsuchmaschine, die auch über eine textgestützte Bildsuchfunktion verfügt.
In der Trefferliste werden aufgefundene Bilder in verkleinerter und komprimierter Form als Miniaturansichten (sog. Thumbnails) gezeigt. Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Vervielfältigung und Zugänglichmachung ihrer Bilder über das Internet sowie Unterlassung der Umgestaltung in die Miniaturansichten.
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