Unterlassungsklage gegen Internetauktionshaus wegen Identitätsmissbrauch erfolgreich
Das Amtsgericht Potsdam hat nach Auskunft von Rechtsanwalt Hans Peter Habich von der Kanzlei Habich Zipfel Horn am 3. Dezember 2004 die lange erwartete Entscheidung über das Klageverfahren gegen das Internetauktionshaus Ebay International AG wegen Identitätsdiebstahls getroffen.
Durch Urteil vom 3. Dezember 2004, Aktenzeichen 22 C 225/04, werde das Internetauktionshaus verpflichtet, es zu unterlassen, andere Teilnehmer als den Kläger unter seinem Namen zum Internethandel auf der Ebay-Plattform im Internet zu registrieren und zum Handel zu zulassen, insbesondere einen Decknamen für die Teilnahme am Internethandel bei Ebay zu vergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete Unterlassungsverpflichtung sei im Urteil ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht wordem. Der Streitwert für das Verfahren sei festgesetzt worden auf 52.650 Euro, so Rechtsanwalt Habich.
Bereits im Febraur 2004 hatte Habich für seinen Mandanten erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erwirkt (Aktenzeichen 22 C 70/04); dem Auktionshaus wurde damals unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren.
Habichs Mandant reagierte mit dieser radikalen Vorgehensweise gegen Ebay genau richtig; auch ich musste vor einem Jahr feststellen, dass Ebays so genanntes Sicherheitsteam trotz wiederholter Mitteilung keinerlei Gegenmassnahmen gegen den Missbrauch meiner eigenen Identitätsdaten ergriff; hunderte von Ebay-Mitgliedern waren damals durch die Untätigkeit von Ebay geschädigt worden. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt, die ich Mitte 2003 bei den lokalen Behörden erstattete, zeigte erst mit erheblicher Zeitverzögerung Wirkung und ich war wochenlang mit enormem Zeitaufwand damit beschäftigt, erboßten Ebay-Teilnehmern am Telefon den Sachverhalt zu erklären. Nachdem unter anderem auch der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden war, griff die Computerzeitschrift PC Welt meinen Fall auf und bestätigte durch eigene Recherchen die gravierenden Sicherheitslücken bei der Auktionsplattform. Durch eine Vielzahl weiterer Fälle ist mittlerweile hinreichend deutlich geworden, dass es sich bei den Identitätsdiebstählen mittels der Ebay-Plattform keinesfalls um Einzefälle handelt, auch wenn Ebay dies natürlich abstreitet. Vergleichbare Erlebnisse mit Ebay dokumentiert beispielsweise auch Carsten Thurau; dessen Fall griff auch die Computerzeitschrift c't auf.
Unter der Perspektive dieser Flut von Betrügereien stellt sich Ebay immer mehr als »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger) dar; daher scheint das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen Ebay – wie durch Rechtsanwalt Habich erfolgreich praktiziert – als einziges probates Mittel, gegen die Machenschaften von Ebay vorzugehen. In den kommenden Monaten wird zu beobachten sein, ob andere Opfer von Identitätsdiebstählen ebenfalls Verfahren gegen Ebay anstrengen werden, und ob sich die dann damit befassten Gerichte dem Urteil des Amtsgerichts Potsdam anschließen werden.
- Blog von Agon S. Buchholz
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Permalink: http://kefk.org/node/20
Zuletzt bearbeitet: 10. März 2008 - 9:05
Das Amtsgericht Potsdam hat nach Auskunft von Rechtsanwalt Hans Peter Habich von der Kanzlei Habich Zipfel Horn am 3. Dezember 2004 die lange erwartete Entscheidung über das Klageverfahren gegen das Internetauktionshaus Ebay International AG wegen Identitätsdiebstahls getroffen.
Durch Urteil vom 3. Dezember 2004, Aktenzeichen 22 C 225/04, werde das Internetauktionshaus verpflichtet, es zu unterlassen, andere Teilnehmer als den Kläger unter seinem Namen zum Internethandel auf der Ebay-Plattform im Internet zu registrieren und zum Handel zu zulassen, insbesondere einen Decknamen für die Teilnahme am Internethandel bei Ebay zu vergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete Unterlassungsverpflichtung sei im Urteil ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht wordem. Der Streitwert für das Verfahren sei festgesetzt worden auf 52.650 Euro, so Rechtsanwalt Habich.
Bereits im Febraur 2004 hatte Habich für seinen Mandanten erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erwirkt (Aktenzeichen 22 C 70/04); dem Auktionshaus wurde damals unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren.
Habichs Mandant reagierte mit dieser radikalen Vorgehensweise gegen Ebay genau richtig; auch ich musste vor einem Jahr feststellen, dass Ebays so genanntes Sicherheitsteam trotz wiederholter Mitteilung keinerlei Gegenmassnahmen gegen den Missbrauch meiner eigenen Identitätsdaten ergriff; hunderte von Ebay-Mitgliedern waren damals durch die Untätigkeit von Ebay geschädigt worden. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt, die ich Mitte 2003 bei den lokalen Behörden erstattete, zeigte erst mit erheblicher Zeitverzögerung Wirkung und ich war wochenlang mit enormem Zeitaufwand damit beschäftigt, erboßten Ebay-Teilnehmern am Telefon den Sachverhalt zu erklären. Nachdem unter anderem auch der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden war, griff die Computerzeitschrift PC Welt meinen Fall auf und bestätigte durch eigene Recherchen die gravierenden Sicherheitslücken bei der Auktionsplattform. Durch eine Vielzahl weiterer Fälle ist mittlerweile hinreichend deutlich geworden, dass es sich bei den Identitätsdiebstählen mittels der Ebay-Plattform keinesfalls um Einzefälle handelt, auch wenn Ebay dies natürlich abstreitet. Vergleichbare Erlebnisse mit Ebay dokumentiert beispielsweise auch Carsten Thurau; dessen Fall griff auch die Computerzeitschrift c't auf.
Unter der Perspektive dieser Flut von Betrügereien stellt sich Ebay immer mehr als »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger) dar; daher scheint das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen Ebay – wie durch Rechtsanwalt Habich erfolgreich praktiziert – als einziges probates Mittel, gegen die Machenschaften von Ebay vorzugehen. In den kommenden Monaten wird zu beobachten sein, ob andere Opfer von Identitätsdiebstählen ebenfalls Verfahren gegen Ebay anstrengen werden, und ob sich die dann damit befassten Gerichte dem Urteil des Amtsgerichts Potsdam anschließen werden.
- Blog von Agon S. Buchholz
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Ähnliche Beiträge wie Unterlassungsklage gegen Internetauktionshaus wegen Identitätsmissbrauch erfolgreich
| Ansichten | Ähnlichkeit | ||
|---|---|---|---|
|
Urteil verbietet Ebay die Duldung von Identitätsdiebstahl Blogeintrag erstellt am 25.11.2005 von asb, zuletzt bearbeitet am 26.12.2009 |
1.059 | 2233% | |
|
Abmahnwelle der Musikindustrie Buchseite erstellt am 05.12.2005 von admin, zuletzt bearbeitet am 29.08.2007 |
883 | 2433% | |
|
Urteil: Websitebetreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge Blogeintrag erstellt am 05.12.2005 von asb, zuletzt bearbeitet am 04.01.2010 |
626 | 5367% | |
|
VisuKom-Analyse zeigt Gefahrenpotenzial des „Schnüffel-Chips“ RFID auf Artikel erstellt am 31.05.2007 von Omega, zuletzt bearbeitet am 31.05.2007 |
374 | 645633% | |
|
Gesellschaft für Informatik für Informatik fordert Veröffentlichung von Sicherheitslücken in Software Artikel erstellt am 30.08.2007 von Omega, zuletzt bearbeitet am 30.08.2007 |
507 | 713800% |


Neueste Kommentare
vor 2 Wochen 2 Tage
vor 17 Wochen 5 Tage
vor 18 Wochen 23 Stunden
vor 18 Wochen 1 Tag
vor 18 Wochen 5 Tage
vor 19 Wochen 5 Tage
vor 26 Wochen 3 Tage
vor 44 Wochen 5 Tage
vor 46 Wochen 6 Tage
vor 47 Wochen 4 Tage